Geschichte Bad Orb

1059 - Erste urkundliche Erwähnung des Namens Orb (des Baches Orbaha) in einer Grenzbeschreibung des Wildbannes in Verleihung  für dem erst seit dem Vorjahr amtierenden Fuldaer Abt Siegfried für das Kloster Fulda, in einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV.  Unter der Regentschaft seiner Mutter Agnes stehenden, erst neunjährigen König HEINRICH IV, erhielt der Abt die Schenkungsurkunde über das ausgedehnte Jagdrecht (Wildbann), was die südliche Rhön, den nördlichen Spessart und den südöstlichen Vogelsberg umfasste. Die Definition der Grenzen erfolgte anhand der Bäche und Flüsse ("...dehinc in fluvium Elehenbach et sic in Orbaha et per litus Orbaha .."). Der mit diesem Vorgang erstmals urkundlich erwähnte Flussnahme wurde später auf das ursprünglich fränkische Königsgut übertragen.  Der Name des Heiligen Martin für die katholische Pfarrkirche und seine Figur als Schutzpatron im Wappen der Stadt zeugen über den fränkischen Einfluß damaliger Zeiten.

 

Auf Betreiben der Königsmutter AGNES wurde 1060 der Fuldaer Abt Siegfried zum Erzbischof von Mainz gewählt bzw. berufen (bis 1084).

Das Bistum Mainz wurde 746 von Bonifatius, der Missionar der Germanen (Christianisierung Miitelhessen durch die iro-schottischen Mönche) übernommen. Das Erzstift Mainz gehörte zur Kirchenprovinz, als Erbe Bonifatius ( neben Konsatanz, Eichstätt, Speyer, Straßburg, Worms, Würzburg, Augsburg, Chur, halberstadt, Hildesheim, Olmütz, Paderborn, Prag und Verden). Das Wappen, ein sechsspreichige und zeitweise achtspeichige silberne Rad auf rotem Grund (Mainzer Rad), war europaweit bekannt und schmückt heute noch Grenzsteine im Orber Wald.

 

1064 bat der Abt den damals 14 jährigen Kaiser Heinrich IV. um Übereignung des Ortes Orbaha. So kam Orb mit der Burg, den Salzbrunnen (salinarum fontigus) und den übrigen Liegenschaften per Schenkungsurkunde zum Kurfürstentum und Erzbistum Mainz, dem es bis zur Säkularisation 1803 unterstand.  So findet sich heute damit auch die erste Erwähnung des Ortes und der Salzquellen in der Schenkungsurkunde  Heinrich IV. an die Kirche St. Stephan und Martin zu Mainz. Der Besitz des ausgedehnten Orber Stadtwaldes hat eine historische Bedeutung für die Entwicklung von Orb wegen den folgenden jahrhundertlang hohen Holzbedarf der Salinen. Die Orber Burg sicherte dem Erzbischof von Mainz die Kontrolle und Verwaltung. 


1292 - Erste urkundliche Erwähnung als Stadt "Orb" im Reisbesitz von Kurfürst von Mainz

Später war Orb Lehen der Herren von Büdingen, nach ihrem Aussterben 1274 fiel es an die Schwiegersöhne Herren von Trimberg und Brauneck.

 

Von diesen erwarb Kurmainz die einzelnen Anteile zwischen 1313 und 1328.


 Pfändung an Hanau von 1428 bis 1564

Von allen Kurfürsten und Erzbischöfen, die sich um die wirtschaftliche, kulturelle und religiöse Förderung der Stadt Orb besondere Verdienste erworben haben, ist Daniel Brendel von Homburg zu erwähnen, der 1555 im Alter von 32 Jahren den erzbischöflichen Stuhl bestieg.

 

Lösung der Stadt Orb und des Gerichtes Wirtheim aus der Hanauer Pfandschaft

Kaiser, Kurfürsten und auch kleinere Potentaten verpfändeten im Mittelalter oft Städte, Gerichte, Dörfer und einzelne Liegenschaften, um sich Geld für ihre Hofhaltungen zu verschaffen. So waren auch die Stadt Orb und das Gericht Wirtheim im Jahre 1428 von dem Mainzer Kurfürsten Konrad III. von Dhaun (1419-1434) dem Grafen von Hanau verpfändet worden. Als Inhaber der Pfandschaft maßten sich die Grafen von Hanau landesherrrliche Rechte an, ließen sich von der Bevölkerung huldigen, setzten die Steuern wie die Zölle fest und beuteten in forstwirtschaftlicher Hinsicht in nicht mehr zu vertretender Weise die Wälder aus, um eine gute Verzinsung der Pfandsumme zu erzielen. Fast 140 Jahre hatten die Stadt Orb und das Gericht Wirtheim das bittere Los eines Pfandobjektes zu tragen, bis sie 1565 durch Erzbischaof Daniel Brendel von Homburg gegen Rückzahlung der 23.0000 Gulden aus der Hanauer Pfandschaft gelöst wurden. Von den hohen Abgaben an die Grafschaft Hanau befreit, blühte die Stadt wirtschaftlich auf und die Lebensbedingungen der Bevölkerung besserten sich wesentlich.

 

Die Stadt Orb erhielt Jahrmarktrechte

In einer Urkunde, die Kaiser Maximilian II (1564-1576) am 17. Juli 1570 unterzeichnete, ist zu lesen: "Auf Bitten des Mainzer Kurfürsten Daniel Brendel von Homburg gönnt, bewilligt und erlaubt ihm genannter Kaiser die Freiheit auf Sonntag, Quasi modo geniti, und den Sonntag nach Bartholomäi zwei Jahrmärkte zu halten ..." Diese jahrmärkte bestehen, abgesehen von der Verlegung des erstgenannten Marktes auf den Sonntag vor Palmsonntag (Judica), bis auf den heutigen Tag. Sie waren eine gute Einnahmequelle für die Stadtverwaltung, denn in ihre Kasse flossen die Marktzollgelder, Bannbußen sowie Buden- und Standgelder. Die Stadt Orb wurde wirtschaftlicher Mittelpunkt der Förfer des Joßgrundes, des Biebergrundes und auch teilweise des Kinzigtales.

 

Zollfreie Einfuhr von Früchten

Wenige Jahre später (1573) wandte sich der Erzbischof wiederum mit einer Petition an den Kaiser Maximilian, schilderte ihm die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Salzwerkes sowie die Notlage seiner armen Untertanen, die "ihre Leibsunterhaltung und Notdurft an Wein, Korn, Hafer und anderm aus den Erträgen der Feldmark nicht decken können." Er bat daher um Zollvergünstigungen. Der Kaiser  genehmigte die Erhebung von 10 Kreuzern Ausfuhrzoll für jeden Stock Salz, dagegen aber die zollfreie Einfuhr an Früchten und Getreide zur Hebung der Notlage der Bewohner der Stadt.

 

Planmäßige Förderung des Salzwerkes

Wie aus dem ersten noch erhaltenen Sodbuch des Salzwerkes zu Orb aus dem Jahre 1424 zu ersehen ist, bestanden damals 21 Sodhäuser, die den Namen ihrer Besitzer trugen, und 48 Personen waren anteilberechtigt an den Salbrunnen. Im Laufe des 15. und 16. Jahrhunderts vollzog sich durch den Verkauf von Anteilen an den Sodhäusern und Salzbrunnen eine zunehmende Besitzzerstückelung zum Nachteil der Stadt Orb, zumal die Erwerber von auswärts kamen und nur auf die Rentabilität bedacht waren. Daniel Brendel setzte sich intensiv für den Rückkauf ein. In seinem Auftrage kaufte Amtmann Lienhardt von Kottwitzen von Aulenbach 1568 alle Rechte, die Georg Löwe aus Steinfurth in Orb hatte zum Preise von 700 Gulden, 1573 die von Johann Sensenschmidt aus Katzenellenbogen für 186 Gulden und die von Hans Merten von Christoph von Schletten zu Kissingen für 1200 Gulden.

Um den Holzmangel des Salzwerkes zu beheben, erließ Kurfürst Erbischof Daniel Brendel eine umfangreiche Holzordnung, in der er den Holzfrevel geißelte und das Feilbieten von zerstückelten Buchen und Eichen auf dem Markt verbot. Die Neurodung von Waldstücken für Wiesen und Äcker wurde untersagt, Brandstiftern hohe Strafen angedroht. Wer Holz für den Hausbau benötigte, sollte nur nach Anweisung handeln.

Am 12. April 1571 gab er von Aschaffenburg, seiner zweiten Residenz, eine Salzordnung in 32 Paragraphen heraus, in der lale unreellen Geschäfte unter strenge Strafe gestellt wurden. Einleitend gebot er: "Glaubhafte und aufrichtige Menschen sind zu Brunnenmeistern zu ernennen; sie müssen dem Salzwerk mit Fleiß und Treue dienen." Jeder Diebstahl wurde unter Strafe gestellt. Alle Waagen und Sechter mußten geeicht und die Löhne für die Söder vom Rat der Stadt festgesetzt werden. Die Karcher durften kein fremdes Salz laden, andernfalls ihnen alle Rechte genommen wruden, nämlich das Schankrecht und die zollfrei Einfuhr von Früchten und Getreide. Alle Baurechnungen hatte der Rat der Stadt sorgfällig zu prüfen.

 

Ordnung des sittlichen, sozialen udn wirtschaftlichen Lebens (7. April 1579)

Da sich durch die jahrzehntelange Pfandschaft allerhand "Mißbrauch und Unordnung" eingeschlichten hatten, verbot der Kurfürst in einer Polizeiverordnung die knechtlichen Arbeiten an den Sonn- und Feiertragen, das Fluchen und leichtsinnige Schwören, die übermäßigen Gastereien und Zechereien bei den Taufen, den Hochzeiten, zum Handschlag und Weinkauf. Die Eltern ermahnte er, die Kinder zur Gottesfurcht und zur Achtung der Obrigkeit zu erziehen, sie nicht heimlich, ohne Konsens der andern Eltern, zu verkuppeln. Das Vermögen unmündiger Waisenkinder hatte ein Vormund unter Aufsicht eines Beamten des Rates der Stadt zu verwalten.

Zur Sicherung der Stadt ordnete er die Besetzung der Stadttürme mit vertrauten Wächtern an. Bei Ausbruch einer Feuersbrunst sollten alle Bürger Hilfe leisten, die Leitern, Haken und Spritzen benutzen. Im Notfall sollten alle Bürger mit Whrspießen und Harnisch erscheinen, vor allem zur Besichtigung am zweiten Pfingsttage. Mit glieder des Rates der Stadt wurden angewiesen, die Läden der Metzger und Bäcker sowie die Verkäufer auf den Jahrmärkten zu überprüfen. Vereidigte Marktscheider und Flurschützen hatten für Ordnung in der Feldmark zu sorgen. Hohe Strafen kündigte er den Wucherern an und erlaubte nur fünf Prozent Zinsen für geliehenes Geld. Der Lohn der Knechte, Handwerker, Wellnhauer usw. mußte drei Monate vor Petri Stuhlfeier festgesetzt werden, zuträglich den Herren und den Knechten.

 

Eine Stadtordnung reglete den Erwerb des Bürgerrechts und das Gesundheitswesen

Im Jahre 1574 erließ Kurfürst Erzbischof Daniel Brendel eine Stadtordnung. In dieser Stadtorndung setzte er Bedingungen fest, unter denen "ausländische Bürger" Bürger- und Wohnrecht in der Stadt Orb erhalten konnten. Das Einzugsgeld bezifferte er auf 100 Gulden; Außerdem hatten die Zuziehenden dem Bürgermeister zwei lederne Eimer für Die Feuerwehr oder den Geldwert, "zwei Guldensieben Schilling, einen Pfennig zu übergeben.

Sehr besorgt war der Landesherr um die Fürsorge der Bürger in Krankheitsfällen. Die barbierer, damals die einzigen "Wundärzte" der Stadt, mußten dem Erzbischof sowie dem Rat der Stadt den Treueeid leisten und verpsrechen, nach Aufforderung die Patienten zu besuchen, denselben mit Aderlaß, auch inneren und äußeren Mitteln, soweit sie dasselbe gelernt, um billige Belohnung beizuspringen, die Patienten mit Wundschäden, Beinbrüchen und edergleichen nicht zu überfordern, nichts mutwillig zu versäumen oder verwahrlosen zu lassen.

 

Wieder herstellung der kichlichen Ordnung

Auf dem Reichstage zu Augsburg 1555 wurde Kurfürst Erzbischof Daniel Brendel bestärkt in seinem Entschluß, die kirchliche Reform des Erzstiftes Mainz tatkräftiger durchzuführen. Noch im Oktober desselben Jahres unternahm er, von Aschaffenburg kommend, eine Huldigungsfahrt durch die Dörfer des Joßgrundes noch Schloß Hausen, dem Amtssitz des Orber Amtmann. Überall erkundigte er sich nach den religiösen Verhältnissen und stärkte die Bevölkerung in ihrem Glaubensbewußtsein.

Das Epitaph des Kurfürsten befindet sich im Dom zu Mainz. Die Buxhstaben D O und M bedueten: Deus Optimmus Maximus (Gott ist der Beste und Größte). Außerdem wird hier berichtet, daß er als Erzkanzler des Reiches zwei Kaiser Krönte, nämlich Maximilian II. (1565-1576) und Rudolph II. (1576-1612).



Der dreißigjährige Krieg - DIE ORBER wollten keine Hessen werden

Alt-Orb - Altstadt mit Blick auf den Molkenberg

Während des dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648) kam es in Orb zu mehrfachen Plünderungen der schwedischen und der kaiserlichen Truppen, wobei einige Bürger die Überfälle mit ihrem Leben bezahlten. Der Wohlstand der Stadt Orb litt zu dieser Zeit zudem unter den Einquartierungen der Söldner und verursachte der Stadt unglaubliche Kosten. Das Salzwerk war fast vollkommen ruiniert, die Einwohnerzahl sank rapide.

Während der Schwedenbelagerung 1635/36 wurde die Stadt von der Pest heimgesucht.

 

von Paul Hupach

Wie fast alle Städte und Dörfer, hatte auch die Stadt Orb unter mehrfachen Plünderungen, Einquartierungen, Fouragelieferungen, kaum erschwinglichen Kontributionen und brutaler Ermordung von Bürgern furchtbar unter der Geißel des Dreißigjährigen Krieges zu leiden. Die Stadt sollte sogar die seit dem Jahre 1060 bestehende Zugehörigkeit zum Erzstift und später zum Kurfürstentum Mainz aufgeben und dem Landgrafen Wilhelm von Hessen unterstellt werden, der als erster deutscher protestantischer Fürst sich dem Schwedenkönig Gustav Adolf nach seiner am 26. Juni 1631 erfolgten Landung in Pommern anschloß. Nähere Einzelheiten darüber erfährt man durch ein Momorial, das die Stadträte von Orb im Jahre 1654 an den Mainzer Kurfürsten, Erzbischof, Erzkanzler Johann Philipp von Schönborn (1647 bis 1673), einen Freund des durch seine erfolgreiche Bekämpfung der Hexenprozesse bekanntgewordenen Jesuitenpaters Spee, richteten. Sie baten ihn darin um die Konfirmierung (Bestätigung) ihrer Privilegien, die ihnen der Erzbischoff Heinrich III. von Virneburg am 29. November 1346 gewährt hatte, nämlich die Freizügigkeit aller Bürger ohne vorherige Ablösung ihrer Steuerpflicht, Unterlassung einer Schätzung ohne rechtmäßiges Urteil der Schöffen des Stadtgerichtes, Verzicht auf die Erhöhung der Bethe ohne Notstand im Kurfürstentum Mainz und die Überlassung von 50 Prozent des Ungeldes - einer Verbrauchssteuer auf die alkoholische Getränke - der Stadtverwaltung zum Ausbau der Straßen und Mauern der Stadt. Da diese vier Privilegien für jeden einzelnen  Bürger und für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt von wesentlicher Bedeutung waren, legte der Rat größten Wert auf ihre Erhaltung, zumal sie von den Pfarrherrn, den Grafen von Hanau und Herren von Schönborn, nicht immer beachtet wurden.

Einleitend begründete der Stadtrat seine Bitte an den Kurfürsten um Bestätigung der Privilegien mit dem Hinweis auf die Treue der Stadt zum Domkapitel von Mainz trotz aller Gefahren und Einbußen an Geld und Gut während des marktgräflich-brandenburgischen Einfalls 1631/32. Markgraf Georg Wilhelm von Brandenburg, dessen Schwester Maria Eleonore die Gemahlin Gustav Adolfs war, wollte ursprünglich im Dreißigjährigen Krieg streng neutral bleiben und sich weder dem Schwedenkönig noch den Kaiserlichen anschließen, wurde aber durch die Drohungen seines Schwagers, Berlin zu nehmen, gezwungen, ihm seine Truppen zu unterstellen. Sie nahmen nach dem Sieg Gustav Adolfs bei Breitenfeld über Tilly an seinem Feldzug durch das Maintal teil, kamen auch in das Erzstift Mainz und beteiligten sich hier an den üblichen Plünderungen und Gewalttaten, wodurch viele Städte und Dörfer dem Erzstift untreu wurden, Orb dagegen nicht.

Nachdem Gustav Adolf weite Gebiete Süd- und Westdeutschlands besetzt hatte, begann er die Macht der Liga zu schwächen, indem er ihre Städte und kleinere Staaten durch Versprechnungen abtrünnig zu machen versuchte. Ein schwedischer Reichsrat überbrachte auch der Stadt Orb eine königlichen Schutzbrief, der die Bewohner von allen Beschwernissen, Plünderungen und Einquartierungen befreien wollte unter der Bedingung, daß das Städtchen Orb von der kurmainzischen der hessischen Jurisdiktion unterstellt würde. Der Stadtrat lehnte diese schwedische Zumutung und Protektion ab, denn die Stadt wollte nicht hessisch werden, obwohl der Erzbischof Anselm Kasimir von Wambold (1629-1647) Mainz verlassen hatte und nach Köln geflohen war, als schwedische Truppen bei Oppenheim den Rhein überschritten und die von unsicheren spanische Hilfstruppen verteidigte Stadt ohne wesentlichen Kampf besetzten.

Aus Rache für die Ablehnung des Schutzbriefes hatte die Stadt Orb auf Anordnung des schwedischen Gesandten in Kassel "ein LLeidliches zu kontribuiren"; viezehnmal wurde sie geplündert, und kein lebendiges Stück Vieh verblieb den Bewohnern.

Für die Ablehnung der schwedischen Protektion durch den Stadtrat waren zweifellos in erster Linie religiöse Motive maßgebend; den nach dem zu Augsburg 1555 geschlossenen Religionsfriedne galt der Grundsatz "Wessen das Land, dessen die Religion", und die Orber Bürger hätten, da in Hessen bereits unter dem Laqndgrafen Philipp dem Großmütigen di Reformation eingeführt worden war, ebenfalls sich zur neuen Lehre bekennen müssen.

Auch baten sie dne Kurfürsten nach hergebrachter Observanz, das vakante Schulheißenamt mit einem qualifizierten "Subjekto" aus dem Ratskollegium zu besetzen. Er solte dem Keller (Steuererheber) zur Hand gehen und mit dem Bronnmeister Aufsicht und richtige REchnung über das Salzwerk führen. Das Bittgesuch hatte Erfolg. Der Schultheiß wurde, wie hier eindeutig bestätgit wird, nach herkömmlichen Brauch aus der Reihe der Senatoren oder Stadträte gewählt. Er war Vorsitzender des zwölfköpfigen Stadtgerichts oder Schöffenkollegiums, das die niedere Gerichtsbarkeit ausübte. Seine dreifache Aufgabe, die im Memorial genannt wird, bezog sich ausschlieplich auf die Wahrung des Rechts bei der Steuererhebung, bei der Geschäftsführung und Bewirtschaftung des Salzwerkes, des wirtschaftlichen Fundamentes der Stadt.

Die Repressalien der Schweden gegen Orb gingen so weit, daß Gustav Adolf am 28. Febr. 1632 dem Grafen Philipp Moritz von Hanau das kurmainzische Orb und des Anteil des Erzstiftes van Rieneck Partenstein, Lohrhaupten, Biebergrund und Freigericht schenkte, dessen Söldlinge und Marodeure die Stadt plünderten, Geld erpreßten, 130 Pferde und 150 beladene Wagen wegführten. Mehrere begüterte und angesehene Bürger wurden ermordet. Der Prätor (Stadtschultheiß) Johann Adam Baumann starb am 29. Oktober 1634 an den Hieb- und Stichwunden plündernder Hanauer und Isenburger Soldaten. Graf Philipp Moritz von Hanau nahm die Bürger, Diener und Beamten der Stadt in Pflicht und ernannte Johann von der Höffer zum hanauischen Amtmann, der seinen Vorgänger, den kurfürstlich-mainzischen Amtskeller Matthäus Roßbach, erschoß.

Ende des Jahres 1634 scheint die Schreckensherrschaft des Grafen Philipp Moritz v. Hanu nicht beendet gewesen u sein, denn im Winter 1634/35 besetzten kaiserliche Truppen die Stadt Orb. Aber sie lebten nach der Devise "der Krieg muß den Krieg ernähren".

 


1649 wieder mainzisch,


Fuchsstein

Fuchsstein

Aus der Spessartsagen-Sammlung Adalbert von Herrleins 

Der Westfälische Friede hatte dem Dreißigjährigen Kriege ein Ende gesetzt. Aber immer noch waren die Nachwehen des Krieges zu spüren. Scharen abgedankter Söldner zogen brandschatzend und mordend durch das Land. Sie hatten keine rechtschaffene Arbeit gelernt, und jene, die von ihrer Berufsarbeit dem Werber zur Fahne folgten, waren ihrem Beruf entfremdet. So übten sie ihr blutiges handwerk auch ohne Befehl auf eigene Rechnung und Gefahr weiterhin aus. Eine solche Räuberbande trieb sich noch im Jahre 1655 in den Gegenden des Spessart, besonders im Sinn- und Joßgrund, herum. Einer der Verwegensten in der Bande war der Peter von Orb. Er raubte und mordete mit einer Kaltblütigkeit, die ihm unter seinesgleichen Achtung und Ansehen einbrachte, ihn aber zum Schrecken der heimgesuchten Gegend machte. Endlich erreichte auch ihn der Arm der Gerechtigkeit. Er ward überfallen, nach verzweifelter Gegenwehr überwältigt und in den sicheren Kerker gebracht.

Auf dem Molkenberg, nahe bei Bad Orb, steht ein Aussichtsturm, der sich auf der Ruine eines jahrhundertalten Turmes erhebt. In diesem Turm sperrte man den berüchtigten Peter von Orb. Einen qualvollen Tod vor Augen, packte ihn die Verzweiflung, und um seinem Leben ein Ende zu machen, rannte er mit dem Kopf gegen die dicke Mauer.

Betäubt sank er zu Boden. Als er wieder zu sich kam, hörte er in der Erde unter sich ein Scharren und Kratzen, und es dauerte nicht lange, da schaute der Kopf eines Fuchses aus dem Boden. Der Räuber hatte in seiner Wildschützenzeit einen jungen Fuchs gefangen und gezähmt, der ihm sie ein Hund überallhin folgte. Der hatte den Aufenthaltsort seines Herrn gewittert und sich einen Weg zu ihm gebahnt. Dem Räuber war es nun ein leichtes, aus dem Turm zu entkommen. Er wurde zwar später noch einmal gestellt, aber die Verfolger waren nicht mächtig genug, ihn zu überwältigen. Von der Zeit an blieb er verschollen. Den Fuchs jedoch schlug man nieder, er wurde in der Öffnung verscharrt, die er seinem Herrn gegraben hatte. Dann legte man einen schweren Stein darauf, der heute noch Fuchsstein heißt.


1649 wieder mainzisch,

wiederum verpfändet zwischen 1665 und 1721.

1803 kam Orb zum Fürstentum Aschaffenburg,

von 1810 bis 1813 Zugehöigkeit zum Großherzogtum Frankfurt

ab 1814 bayrisch. Die bayrische Zeit endete

 

1867 an Preußen abgetreten


Bad Orb im 2. Weltkrieg


  Der Beginn des Kurbetriebs

Seit 8. April 1909 darf sich Orb offiziell als "Bad" bezeichnen. Der Titel, den die preußische Regierung beurkundete, schmückte allerdings schon Jahre zuvor die ersten Postkarten aus dem Spessart. Und die Stadt Bad Orb feierte ihr 150. Heilbadjubiläum bereits 1987. Anlass: die Eröffnung der ersten "Soolbadanstalt" im Juni 1837 durch den Apotheker Franz Leopold Koch. Von einem nennenswerten Wirtschaftszweig war die Heilmittelverabreichung da allerdings noch Jahrzehnte entfernt. Das änderte sich an der Schwelle zum 20. Jahrhundert allmählich, als die ersten Voraussetzungen für den Aufschwung geschaffen wurden.

Am 1. Dezember 1898 schloss die Küppelsmühle mit der AOK Frankfurt einen der ersten Rehabilitationsverträge der deutschen Sozialversicherung. 1899 brachten neun Frankfurter Firmen und Geschäftsleute, darunter das Bankhaus Bethmann sowie die Commerz- und Discontobank, fast eine Million Goldmark für die Bad Orb GmbH auf. Daraufhin riss man den kompletten Salinenbetriebshof mit Ausnahme des Gradierwerks Nummer X ab und legte auf dem Gelände den Kurpark in seiner heutigen Form an. Landschaftsarchitekten waren die Gebrüder Siesmayer, zu deren Referenzen der Frankfurter Palmengarten oder der Kurpark in Homburg gehörten. Am 18. Mai 1900 eröffnete das drei Millionen Goldmark teure Kurhotel mit 80 Zimmern. Für elektrischem Licht, Zentralheizung, Lift und Telefon wurde eigens ein Elektrizitäts- und Wasserwerk errichtet. Im Stadtgebiet Bad Orb waren Strom und Wasseranschluss noch fremd. Den Investoren bescherte der Kurbetrieb nicht die erhoffte Rendite. Obgleich Orb am 23. Mai 1901 auch Anschluss ans Bahnnetz erhielt, blieb der erhoffte Besucherstrom zunächst aus. 1903 wurden 2862 Kurgäste gezählt. Da hatten sich die Geldgeber bereits mit hohen Verlusten aus der Gesellschaft zurückgezogen. Im Dezember 1903 übernahm der Arzt und spätere Kurdirektor Franz-Josef Scherf mit dem Sanitätsrat Dr. Hufnagel und dem Gründer der Küppelsmühle-Klinik, Heinrich Freund, den schlingernden Badebetrieb und schuf weitere Einrichtungen. Nun erkannten auch Einheimische die Zukunftsperspektive und bauten Privathäuser und Pensionen. 1913 übernahm die Stadt aus dem Erlös von Waldverkäufen und der zwangsweisen Veräußerung der Wegscheide, die kaiserlicher Truppenübungsplatz wurde, die Mehrheit der Gesellschaft.

Der Weg zum bekannten und phasenweise größten Privatbad Deutschlands war aber immer noch weit. Krieg, Inflation und Weltwirtschaftskrise verzögerten die Blütezeit von Bad Orb. Erst als Krankenkassen und Rentenversicherungsträger breiteren Schichten den Kuraufenthalt ermöglichten, wurden die mehrwöchigen Badekuren und die Verabreichung von Naturheilmitteln zum Geschäft. In den 50er, 60er und 70er Jahren stieg die Übernachtungszahl auf bis zu 1,5 Millionen pro Jahr. Die 80er Jahre kehrten den Trend wieder um. Bad Orb besitzt aber auch eine gut erhaltene Altstadt mit vielen Fachwerkhäusern und der Stadtbefestigung (Stadtmauer) Die zum teil renoviert wurden.

 

Altstadt

Der Wehrturm wurde erst im Jahre 2009 geöffnet. Die Stadtmauer selbst war ca. 8 Meter hoch und hatte 3 Tortürme und 12 solcher Wehrtürme. Im Jahre 1837 wurde die Stadtmauer teilweise abgetragen.

 Hessens schmalstes Fachwerkhaus (1,58 m) und wurde bereits im 17. Jahrhundert erbaut.