"Die Einnahmen aus der Kur-/Gästekarte dienen der Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der Kureinrichtungen und der Infrastruktur."
Meldeschein Blatt 1 Vorderseite: Die Linke Seite neben der schwarzen vertikalen Linie wird vom Gast in den weisen Bereichen ausgefüllt.
Die Rechte Seite füllt das Hotel aus. Bei Ausstellung einer Parkkarte (nicht bei Fall 7 - berufstätiger Aufenthalt) wird dort die Parkkarten-Nummer eingetragen. Bei Rabatten durch Behinderungen müssen dort auch die Behinderten-Ausweisdaten erfasst werden.
Meldeschein Blatt 1 Rückseite:
Die Rückseite wird vom Hotel ausgefüllt.
Die Kurbeitragserhebung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Sie links ersehen können.
Die Gästekarte wird automatisch per Durchschlag beim ausfüllen des Meldeformulars ausgefüllt (Vorname, Nachname, Anreise, Abreise).
Auf der Rückseite können Sie ersehen, wo Sie Vergünstigungen erhalten und was kostenlos ist.
Ausser bei berufsbedingten Aufenthalt (Fall 7) können wir Ihnen eine Parkkarte ausstellen s.u.
Kostenlos:
Vergünstigungen:
Eine Parkkarte können wir Ihnen ausstellen (außer bei Fall 7 - berufsbedingten Aufenthalt), mit der Sie auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen in Bad Orb kostenlos parken können
Blatt 1: verbleibt beim Beherberungsbetrieb
Blatt 2: geht an die Kurverwaltung
Blatt 3: Kur-/Gästekarte erhält Gast (ausser Fall 7)
Parkkarte: erhält Gast auf Wunsch (ausser Fall 7)